CLUB PLAYA GRANADA
FALSTACEN, S.L.
1. Geltungsbereich (dieser Geschäftsbedingungen)
Diese Geschäftsbedingungen gelten beim Abschluss von Hotelaufnahmeverträgen mit dem ROBINSON Club Playa Granada, insbesondere für die Überlassung von Zimmern sowie für alle dem Hotelgast gegenüber durch den Club erbrachten Leistungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Hotelaufnahmeverträgen mit FALSTACEN, S.L., mit Sitz im ROBINSON Club Playa Granada, Polígono 2, Sector PL 3, Número 10, Golf Los Moriscos, Playa Granada, 18600 Motril, Granada, C.I.F. B-83050138, eingetragen im Handelsregister vom Granada, unter Band 1190, Folio 202, Seite GR-28937 hinsichtlich der Überlassung von Zimmern im Hotel ROBINSON Club Playa Granada sowie für alle dort dem Gast gegenüber vom Club erbrachten Leistungen.
Der Benutzer bestätigt hiermit und stimmt der Annahme zu, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen einer vorbehaltslosen Zustimmung zu den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in der jeweils von Falstacen, S.L. im Zeitpunkt der Inanspruchnahme veröffentlichten Fassung gleichkommt. Der Benutzer erklärt hiermit, die auf dieser Website befindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Informationen oder Dienstleistungen und vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Falstacen, S.L. gegenüber, zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Reservierungsanfrage des Gastes ist grundsätzlich unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Club und dem Gast kommt
erst zustande, wenn der Club die Reservierungsanfrage bestätigt und der Gast diese Reservierungsbestätigung an den Club unterschrieben zurücksendet (Rückbestätigung) oder wenn der Gast Leistungen des Clubs tatsächlich wahrnimmt.
2.2. Nimmt der Gast die Reservierungsbestätigung nicht an, kann der Club den Gast unter Fristsetzung zur Rückbestätigung auffordern. Antwortet der Gast nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Club nicht mehr an die Reservierungsbestätigung gebunden.
3. Leistungen des Clubs
3.1. Der Club ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich geschuldeten Leistungen (im folgenden LEISTUNG, LEISTUNGEN) zu erbringen.
3.2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern im Vertrag keine andere Uhrzeit schriftlich vereinbart wird. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4. Pflichten des Gastes
4.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden Preise des Clubs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Clubs an Dritte.
4.2. Für die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken hat der Gast die vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs einzuholen.
4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer späteren Rückgabe kann der Club bei zusätzlicher Nutzung des Zimmers zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr 50 %, im Falle einer zusätzlichen Nutzung über 18.00 Uhr hinaus 100 % des Tagespreises in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die vereinbarten Preise (im folgenden PREIS, PREISE) enthalten die jeweilige gesetzliche MWSt.
5.2. Der Club ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Vorauszahlung der PREISE zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
6. Leistungsänderungen
6.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner LEISTUNGEN von dem vereinbarten Inhalt des Hotelaufnahmevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der LEISTUNGEN nicht beeinträchtigen.
6.2. Der Club ist ausschließlich in den im Pkt. 6.1 genannten Fällen verpflichtet, den Gast über LEISTUNGSänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. wird er dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6.3. Der Gast hat die Rechte aus Ziff. 6.2. unverzüglich nach der Erklärung des Clubs über die Änderung der LEISTUNG diesem gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtantritt)
7.1. Der Gast kann bis zum Beginn der LEISTUNG vom Hotelaufnahmevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. Tritt der Gast vom Hotelaufnahmevertrag zurück, so kann der Club Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der LEISTUNGEN zu berücksichtigen.
7.3. Der Club kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret berechnen, oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen in
einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis der LEISTUNG pauschalieren:
- bis 31 Tage* 20% des PREISES
- ab 30 Tage* vorher 25% des PREISES
- ab 22 Tage* vorher 35% des PREISES
- ab 15 Tage* vorher 50% des PREISES
- ab 8 Tage* vorher 65% des PREISES
- ab 2 Tage* vorher oder bei Rücktritt am Tag des Beginns oder
- Nichtinanspruchnahme der LEISTUNG 80% des PREISES.
7.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Club entstandene Schaden niedriger als die gemäss Ziffer 7.2 und 7.3 geforderte Pauschale ist.
7.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Clubs gelten entsprechend für den Rücktritt von einzelnen LEISTUNGEN, sowie, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
8. Rücktritt des Clubs; außerordentliche Kündigung
8.1. Wird die Vorauszahlung gemäss Nr. 5.2. auch nach Verstreichen einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Club zum rechtsfolgefreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Club hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2. Der Club ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
- der Gast die LEISTUNG ungeachtet einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung des Clubs nachhaltig stört, so dass der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Clubleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist,
- der Gast Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht hat,
- eine unbefugte Unter-/Weitervermietung gemäß Ziff. 4.2. vorliegt. Der Club behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung des PREISES; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistung erlangt.
9.1. Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Gast als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.
9.2. Der Club behält im Falle der Kündigung seinen Anspruch auf den PREIS, jedoch gemindert in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
10. Haftung des Clubs für eingebrachte Sachen des Gastes
10.1. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Club nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände, welche vom Gast in
seinem Zimmersafe aufbewahrt werden, sind im Falle eines Einbruchdiebstahls bis zu einem Wert von Euro 5.000 versichert. Der
Club empfiehlt, vom Zimmersafe nach Möglichkeit Gebrauch zu machen.
10.2. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Club Anzeige erstattet. Dies gilt nicht, sofern der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Gegentands vom Club oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde oder der Gegenstand vom Hotel zur Aufbewahrung übernommen wurde.
11. Haftung des Clubs im Übrigen
11.1. Schadensersatzansprüche gegen den Club sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Übernahme einer Garantie. Der Club haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
11.2. Soweit der Club dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, welcher gemäß Ziffer 11.3 das Dreifache des zu geleisteten PREISES nicht überschreiten darf. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
11.3. Soweit der Club gemäss dem Vorstehenden aus dem Vertrag haftet, wird die Haftungssumme auf das Dreifache des PREISES beschränkt.
11.4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Club verfallen in 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
11.5. Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Clubs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geschädigt wird.
11.6. Soweit die Haftung des Clubs ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Clubs.
12. Datenschutzklausel
Zwecks Erfüllung der im Art 5 des spanischen Organgesetzes 15/1999, vom 13. Dezember 1999 über den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „LOPD“) vorgesehener Verpflichtung, möchte Falstacen, S.L. den Benutzer informieren, dass die uns über ein elektronisches Formular auf unserer Website zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, sowie Daten, die Falstacen, S.L. durch die vom Benutzer gesetzten Navigationsschritte, durch die Abfrage von Daten, Kundenanfragen oder durch andere Dienstleistungen und Produkte zugänglich werden, auf Datenträgern gesondert gespeichert werden. Die Haftung für die Verarbeitung dieser Daten übernehmen Falstacen, S.L. Nach den Bestimmungen der LOPD ist dem Benutzer innerhalb der Niederlassung von Falstacen, S.L. (ROBINSON Club Playa Granada, Granada) die Möglichkeit eingeräumt, auf seine Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen oder zu löschen und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu untersagen.
Im Falle von unvollständigen Angaben in den Pflichtfedern eines elektronischen Formulars kann der Benutzerantrag von Falstacen, S.L. unter Umständen nicht bearbeitet werden. Innerhalb der jeweiligen Website, auf welche das elektronische Formular gestellt wurde, befinden sich Angaben zum Verwendungszweck für die vom Benutzer angegebenen personenbezogenen Daten.
Grundsätzlich werden die uns vom Benutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten dazu verwendet, um seine Anfragen zu beantworten, sowie um ihm von den neuesten Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen von Falstacen, S.L. zu berichten. In diesem Sinne werden die Daten verarbeitet, um Kundenprofile und Marktsegmente für den Bedarf der Werbung zu erstellen. Hiermit erteilt der Benutzer gemäß Art. 11 und 34 e) LOPD die Zustimmung zur Weiterleitung seiner personenbezogenen Daten an die verbundenen Hotelunternehmen der Robinson Gruppe und an andere kooperierende Unternehmen zwecks Erfüllung der in den vorliegenden Nutzungsbedingungen enthaltener Verpflichtungen.
Mit dieser Zustimmung des Benutzers kommt zum Ausdruck, dass der Benutzer von der Bestimmung des Art 27 LOPD über die Erstweiterleitung der Daten in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Zustimmung in Zusammenhang mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden. Ein solcher Widerruf wirkt jedoch nicht rückwirkend. Für den Fall, dass der Benutzer Falstacen, S.L. Daten von Dritten zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Benutzer im Sinne der Vorschrift des Art 5.4. LOPD die betreffenden dritten Personen vor Weitergabe ihrer Daten über die weiterzugebenden Inhalte, über die Herkunft der Daten, deren Verwahrung auf einem gesonderten Datenträger, über die Zugriffsberechtigten, über die Zugriffsrechte der betreffenden Dritten in Bezug auf diese Daten, über die Möglichkeit diese zu berichtigen oder deren Verwertung zu untersagen, in Kenntnis gesetzt hat. Weiters hat der Benutzer die betreffenden dritten Personen über die geltenden Nutzungsbedingungen von ROBINSON Hoteles España & Portugal informiert.
Falstacen, S.L. verpflichtet sich hiermit die vom Benutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich gemäß den hier stipulierten Bestimmungen zu verwenden.
Es wird dem Benutzer hiermit mitgeteilt, dass seitens Falstacen, S.L. alle technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen und deren nicht autorisierte Abänderung, Verlust, Verarbeitung und den nicht autorisierten Zugriff darauf, nach Maßgabe der technologischen Entwicklung, der Beschaffenheit der Daten und der damit verbundenen Risken im Sinne von menschlicher Einwirkung, physikalischer oder natürlicher Einflüsse, zu verhindern. Letzteres in Erfüllung der Bestimmungen des Art 9 LOPD in Verbindung mit dem Königlichen Erlass 994/1999, vom 11. Juni 1999 über Einführung der Verordnung über die Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenhang mit automatisierten Trägern von personenbezogenen Daten.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
13.2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder ungültig sein oder deren Erfüllung tatsächlich unmöglich sein, so bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Für einen solchen Fall vereinbaren die Parteien, die betreffende Vereinbarung so abzuändern, dass diese dem Parteiwillen am nächsten kommt und dem Zweck des Vertrages entspricht.
13.3. Erfüllungs-/Zahlungsort, sowie der Gerichtsstand ist einschließlich der Scheck- und Wechselrechtsstreitigkeiten der Ort der Clubniederlassung.
13.4. Auf alle Vertragsverhältnisse im Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen ist das spanische Recht anzuwenden.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2008
